{"id":4205,"date":"2026-06-17T10:06:00","date_gmt":"2026-06-17T08:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/news\/steuernews\/neue-gesetze\/update-umsatzsteuer\/"},"modified":"2026-06-17T10:06:00","modified_gmt":"2026-06-17T08:06:00","slug":"update-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/news\/steuernews\/neue-gesetze\/update-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Update Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Besonderheiten zum Umsatzsteuersatz von 4,9 % auf bestimmte Lebensmittel<\/strong><\/p>\n<p>Die Umsatzsteuersenkung auf 4,9 % f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Nahrungsmittel <strong>tritt mit 1.7.2026<\/strong> in Kraft. Wir haben dar\u00fcber in unserem letzten Newsletter berichtet. Zur Kl\u00e4rung von Detailfragen ver\u00f6ffentlichte das BMF mittlerweile auf seiner Homepage eine eigene Information. Insbesondere werden darin folgende Punkte behandelt:<\/p>\n<ul>\n<li>Beg\u00fcnstigt sind die in der Anlage 3 zum UStG (Liste) genannten Nahrungsmittel. Der <strong>erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von 4,9 %<\/strong> gilt nur, wenn die <strong>gelieferte Sache <u>ausschlie\u00dflich<\/u> ein solches Nahrungsmittel<\/strong> <strong>ist, das in der Liste genannt ist<\/strong>. Der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von 4,9 % kommt also nicht zur Anwendung, wenn ein Nahrungsmittel aus der Liste zusammen mit einem anderen Lebensmittel, das unter einen anderen Steuersatz f\u00e4llt, kombiniert wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p><em><strong>Beispiel:<\/strong><\/em><\/p>\n<p><em>Lieferungen von Wurstsemmeln: Zwar w\u00e4re die Lieferung einer leeren Semmel beg\u00fcnstigt. Die Wurstsemmel ist aber kein beg\u00fcnstigtes Nahrungsmittel (Semmel), es kommt daher f\u00fcr die Wurstsemmel der Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Auch die <\/em><em>Lieferung einer bereits mit Butter bestrichenen Semmel f\u00e4llt nicht unter den erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz von 4,9 %.<\/em><\/p>\n<ul>\n<li>Den Steuersatz von 4,9 % gibt es nur bei der <strong>Lieferung<\/strong><br \/>\nder beg\u00fcnstigten Nahrungsmittel (z.B. Lieferung\/Zustellung von Brot), nicht aber bei der Abgabe von Speisen im Rahmen eines Essens im Restaurantumsatz oder bei der Verpflegung durch Catering (also nicht bei sonstigen Leistungen). Die Abgabe von Brot und Geb\u00e4ck im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist Teil der Restaurantleistung, weshalb der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von 4,9 % keine Anwendung findet.<\/li>\n<\/ul>\n<p><em><strong>Beispiel:<\/strong><\/em><\/p>\n<p><em>Kauft der<\/em> <em>Kunde in einer <strong>B\u00e4ckerei-Filiale<\/strong> eine Semmel, ein St\u00fcck Butter und einen halben Liter Milch (alle Produkte sind ab 1.7.2026 mit 4,9 % steuerbeg\u00fcnstigt), bezahlt an der Theke und konsumiert dann anschlie\u00dfend diese Produkte in der B\u00e4ckerei-Filiale, wird von drei Lieferungen ausgegangen, die dem 4,9 %-Steuersatz unterliegen. Das Vorhandensein eines (Steh-)Tisches in der B\u00e4ckerei f\u00fchrt nicht dazu, dass eine Dienstleistung wie in einem Restaurant vorliegt.<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Brot und Geb\u00e4ck<\/strong> fallen nur dann unter den Steuersatz von 4,9 %, wenn der <strong>Fettgehalt<\/strong> (und Zuckergehalt) in der Trockenmasse <strong>maximal 5 %<\/strong><br \/>\nbetr\u00e4gt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em>Geb\u00e4ck<\/em><\/strong><em>, das diesen Fettgehalt \u00fcbersteigt <em>(zumeist bei Kornspitz, Mohnflesserl, Sonnenblumenbrot),<\/em><\/em> <em>ist daher nicht beg\u00fcnstigt. Auch <em><strong>Brote<\/strong><\/em><em>, bei denen aufgrund enthaltener Saaten (z.B. K\u00fcrbiskerne, Sonnenblumenkerne, Sesam) der Fettgehalt die 5 %-Grenze \u00fcberschreitet, sind nicht beg\u00fcnstigt.<\/em><\/em><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Milch<\/strong> ist nur ohne Zus\u00e4tze beg\u00fcnstigt.<\/li>\n<li><strong>Joghurt<\/strong> f\u00e4llt hingegen auch dann unter den Satz von 4,9 %, wenn ihm Zucker, Fr\u00fcchte, Kaffee, Schokolade oder Getreide beigemischt sind (Fruchtjoghurt).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>EU-Vorsteuererstattung sollte gut vorbereitet sein<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2025 aus <strong>EU-Mitgliedstaaten<\/strong> endet die Frist am <strong>30.9.2026<\/strong>. Die Antr\u00e4ge sind f\u00fcr in \u00d6sterreich ans\u00e4ssige Unternehmer \u00fcber <strong>FinanzOnline<\/strong> in \u00d6sterreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsf\u00e4higkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Grunds\u00e4tzlich sind <strong>Rechnungen<\/strong><br \/>\nmit einer Bemessungsgrundlage von <strong>\u00fcber \u20ac 1.000 bzw. Tankbelege \u00fcber \u20ac 250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-Datei beizuf\u00fcgen.<\/strong><\/p>\n<p>Das Vorsteuererstattungsverfahren stellt eine komplexe formelle Herausforderung f\u00fcr die Unternehmen dar. Neben der nicht verl\u00e4ngerbaren Ausschlussfrist, der korrekten Abwicklung und der Ber\u00fccksichtigung der l\u00e4nderspezifischen Besonderheiten ist es ratsam, eine gewisse Vorlaufzeit miteinzuberechnen. Hier einige Punkte, auf die besonders zu achten ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Kl\u00e4rung der <strong>Vorfrage<\/strong>, ob die Geltendmachung der Vorsteuern im isolierten <strong>Vorsteuererstattungsverfahren<\/strong><br \/>\noder im regul\u00e4ren <strong>Veranlagungsverfahren<\/strong> durch vorgelagerte Registrierungspflicht im jeweiligen EU-Mitgliedsland erfolgen muss.<\/li>\n<li>\u00dcberpr\u00fcfung der Rechnung, ob die ausgewiesene nationale Umsatzsteuer zu Recht ausgewiesen wurde oder ob es aufgrund der Qualifizierung der Leistung zu einem \u00dcbergang der Steuerschuld (Reverse Charge) gekommen w\u00e4re. Das <strong>Vorliegen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung<\/strong> <strong>im Sinne des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts<\/strong> ist eine Grundvoraussetzung f\u00fcr die Vorsteuererstattungsberechtigung. Gegebenenfalls gilt es, die Rechnung korrigieren zu lassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der Antragstellung sind vor allem die Formerfordernisse zu beachten, damit eine erfolgreiche und rasche Erledigung des Antrags erwartet werden kann. Dazu einige Tipps:<\/p>\n<ul>\n<li>Unter <strong>Bezugsnummer ist die Rechnungsnummer der vom Lieferanten<\/strong> ausgestellten Rechnung einzutragen. Keinesfalls sollte versehentlich eine interne Belegnummer erfasst werden. Zu beachten ist, dass je Rechnung (= je Belegnummer) <u>nur eine Position<\/u> im Antrag eingetragen wird. Bei doppelter Erfassung einer Rechnungsnummer erscheint eine Fehlermeldung oder der Antrag wird aus diesem Grund zur\u00fcckgewiesen.<\/li>\n<li><strong>Anzahlungsrechnungen<\/strong> und die dazugeh\u00f6rige Schlussrechnung sind in gesonderten Positionen zu erfassen. Nationale Besonderheiten, wie die Ankn\u00fcpfung des Vorsteuerabzugsrechts an das Zahlungsdatum, gilt es bei der Antragstellung zu beachten. Die Zahlung ist gegebenenfalls durch Beilage einer <strong>Zahlungsbest\u00e4tigung<\/strong> nachzuweisen.<\/li>\n<li>Unter <strong>Vorsteuer<\/strong> ist der Gesamtbetrag des sich auf die Bemessungsgrundlage beziehenden Vorsteuerbetrags gem\u00e4\u00df Rechnung einzutragen. Aufgrund unterschiedlicher Steuers\u00e4tze gesondert ausgewiesene Vorsteuerbetr\u00e4ge sind <strong>in einer Summe zusammenzuz\u00e4hlen <\/strong>und einzutragen. Wurde ein <strong>Skonto<\/strong> geltend gemacht, sind sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Vorsteuerbetrag entsprechend zu k\u00fcrzen. Ein <strong>Praxistipp:<\/strong> Es lohnt sich vor allem bei hohen Rechnungsbetr\u00e4gen, die einen expliziten Hinweis auf Skonti erhalten, eine Zahlungsbest\u00e4tigung \u00fcber den vollen Betrag beizulegen, sollte der Skontoabzug nicht in Anspruch genommen worden sein.<\/li>\n<li>Unter <strong>abziehbarer Vorsteuer<\/strong> ist jener Betrag einzutragen, der dem <strong>Ausma\u00df der Erstattung des jeweiligen EU-Landes<\/strong><br \/>\nentspricht. Sollten beispielsweise in einem EU-Land nur 50 % des Vorsteuerbetrags aus einer Mietwagenrechnung abzugsf\u00e4hig sein, dann ist der um 50 % gek\u00fcrzte Vorsteuerbetrag unter den abziehbaren Vorsteuern einzutragen.<\/li>\n<li><strong>Restriktionen hinsichtlich des<\/strong> <strong>Rechts auf Vorsteuerabzug<\/strong> sowie der H\u00f6he des Vorsteuerabzugs im <strong>Erstattungsland<\/strong><br \/>\nsind zu beachten. Diese betreffen h\u00e4ufig Vorsteuern in Zusammenhang mit Bewirtungsleistungen, Kauf und Anmietung von Pkw, Treibstoff, Kfz-Reparatur oder Beherbergung.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Die Beantragung des gesamten Vorsteuerbetrags im Fall von l\u00e4nderspezifischen Restriktionen stellt eine falsche Beantragung einer Steuererstattung dar und kann zu einem Strafverfahren f\u00fchren!<\/p>\n<p>Die Frist zur Antragstellung der Vorsteuererstattung ist eine grunds\u00e4tzlich <strong>nicht verl\u00e4ngerbare Ausschlussfrist und endet am 30.9. des Folgejahres<\/strong>. Die ausl\u00e4ndische Finanzbeh\u00f6rde kann <strong>R\u00fcckfragen<\/strong><br \/>\nstellen bzw. erg\u00e4nzende Unterlagen anfordern, wof\u00fcr eine <strong>Nachfrist von einem Monat<\/strong> einger\u00e4umt wird. Sollte die Beantwortung oder Nachreichung der Unterlagen nicht fristgerecht erfolgen, ist mit einer Ablehnung des eingereichten Antrags zu rechnen. Die R\u00fcckfragen zielen h\u00e4ufig auf die erw\u00e4hnte Vorfrage ab, ob das Unternehmen die Vorsteuerbetr\u00e4ge im richtigen Verfahren beantragt hat und ob die Umsatzsteuer auf der Rechnung zu Recht ausgewiesen wurde. Eine rechtlich fundierte Erl\u00e4uterung des Sachverhalts und die Vorlage weiterf\u00fchrender Unterlagen (wie<strong> in die jeweilige Landessprache \u00fcbersetzte<\/strong><br \/>\nVertr\u00e4ge) treffen die versch\u00e4rften Erwartungen der Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p><strong>TIPP<\/strong>: Unsere Kanzlei unterst\u00fctzt Sie gerne bei der Erstellung der Vorsteuererstattungsantr\u00e4ge, bei etwaigen Erg\u00e4nzungsersuchen oder bei der Einreichung eines Rechtsmittels gegen ablehnende Bescheide.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier m\u00f6chten wir Sie auf die sehr speziellen Regelungen f\u00fcr die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes von 4,9 % f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Lebensmittel ab dem 1.7.2026 und auf die rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen f\u00fcr die EU-Vorsteuererstattung mit der Fallfrist 30.9.2026 hinweisen.<\/p>\n","protected":false},"author":0,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"yes","_seopress_robots_follow":"","_seopress_robots_imageindex":"","_seopress_robots_snippet":"","_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_robots_breadcrumbs":"","_seopress_robots_freeze_modified_date":"","_seopress_robots_custom_modified_date":"","_seopress_robots_canonical":"","_seopress_social_fb_title":"","_seopress_social_fb_desc":"","_seopress_social_fb_img":"","_seopress_social_fb_img_attachment_id":0,"_seopress_social_fb_img_width":0,"_seopress_social_fb_img_height":0,"_seopress_social_twitter_title":"","_seopress_social_twitter_desc":"","_seopress_social_twitter_img":"","_seopress_social_twitter_img_attachment_id":0,"_seopress_social_twitter_img_width":0,"_seopress_social_twitter_img_height":0,"_seopress_redirections_value":"","_seopress_redirections_enabled":"","_seopress_redirections_enabled_regex":"","_seopress_redirections_logged_status":"","_seopress_redirections_param":"","_seopress_redirections_type":0,"_seopress_analysis_target_kw":"","_hfp_anstellungsart":"","_hfp_eintrittsdatum":"","_hfp_einleitung":"","_hfp_schulungsort":"","_hfp_schulungsdauer":"","_hfp_datum":"","_hfp_header_subtitel":"","_hfp_icon":"","_hfp_beschreibung":"","_hfp_link_text":"","_hfp_link_extern":"","footnotes":""},"categories":[74],"tags":[],"class_list":["post-4205","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-neue-gesetze"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4205","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4205"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4205\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4205"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4205"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4205"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}