{"id":4244,"date":"2026-02-09T14:13:00","date_gmt":"2026-02-09T13:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/news\/steuernews\/aktuelle-steuernews\/neues-aus-der-umsatzsteuer\/"},"modified":"2026-02-09T14:13:00","modified_gmt":"2026-02-09T13:13:00","slug":"neues-aus-der-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/news\/steuernews\/aktuelle-steuernews\/neues-aus-der-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Neues aus der Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<h1>NEUES AUS DER UMSATZSTEUER<\/h1>\n<h2>Vermietung einer Luxusimmobilie f\u00fcr Wohnzwecke<\/h2>\n<p>Wie wir bereits im Juni 2025 berichtet haben, wurde mit dem Betrugsbek\u00e4mpfungsgesetz 2025 eine umsatzsteuerliche Regelung f\u00fcr sogenannte \u201eLuxusimmobilien\u201c getroffen. Demnach gilt ab 2026 eine <strong>unechte Umsatzsteuerbefreiung<\/strong> f\u00fcr die Vermietung von <strong>besonders repr\u00e4sentativen Geb\u00e4uden f\u00fcr Wohnzwecke<\/strong> (\u201eLuxusimmobilien\u201c). Das bedeutet, dass f\u00fcr solche Objekte der Vorsteuerabzug nicht mehr zusteht.<\/p>\n<p>Eine \u201eLuxusimmobilie\u201c liegt vor, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen und Kosten von Gro\u00dfreparaturen f\u00fcr das Grundst\u00fcck f\u00fcr Wohnzwecke innerhalb eines Zeitraums von f\u00fcnf Jahren (ab Anschaffung bzw. Beginn einer Herstellung) mehr als \u20ac 2 Mio. betragen. Im Zuge der Beratungen im Parlament wurde im Finanzausschuss noch gekl\u00e4rt, dass der Betrag von<strong> \u20ac 2 Mio.<\/strong> ein <strong>Nettobetrag (also Betrag ohne Umsatzsteuer) <\/strong>ist. Bei der Vermietung von Zinsh\u00e4usern mit mehreren Mietwohnungen gilt die Grenze von \u20ac 2 Mio. (ohne Umsatzsteuer) pro einzelner Wohnung. In einem Haus kann also eine Wohnung als Luxusimmobilie gelten, auch wenn die Nachbarwohnung keine Luxusimmobilie ist.<\/p>\n<p>Diese <strong>unechte Steuerbefreiung<\/strong> gilt <strong>ab 1.1. 2026 <\/strong>f\u00fcr<strong> Vermietungen<\/strong> zu Wohnzwecken. Voraussetzung ist, dass eine <strong>Luxusimmobilie<\/strong> vorliegt. Eine <strong>Luxusimmobilie<\/strong> ist gegeben, wenn folgende <strong>Umst\u00e4nde <\/strong>vorliegen:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr ein Grundst\u00fcck (f\u00fcr Wohnzwecke) sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen und\/oder Kosten f\u00fcr Gro\u00dfreparaturen von mehr als \u20ac 2 Mio. angefallen.<\/li>\n<li>Dabei sind alle Kosten f\u00fcr den Grund und Boden und f\u00fcr das Geb\u00e4ude samt den Nebengeb\u00e4uden (Garagen, Schwimmb\u00e4der, etc.) zusammenzurechnen. (Nur Herstellungskosten zur Beseitigung von Sch\u00e4den aufgrund von Naturkatastrophen sind nicht zu ber\u00fccksichtigen).<\/li>\n<li>Es werden alle Kosten erfasst, die innerhalb von f\u00fcnf Jahren ab der Anschaffung bzw. ab Beginn einer Herstellung anfallen.<\/li>\n<li>Vor dem 1.1.2026 angefallene Kosten von laufenden Bauprojekten z\u00e4hlen allerdings nicht zur \u20ac 2 Mio. Grenze. Nur alle nach dem 31.12.2025 anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Kosten f\u00fcr Gro\u00dfreparaturen werden davon erfasst. Dabei wird hinsichtlich des Zeitpunktes darauf abgestellt, wann das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht. Daher z\u00e4hlten die bis Ende 2025 get\u00e4tigten Investitionen nur dann nicht, wenn f\u00fcr sie der Vorsteuerabzug noch bis inklusive 2025 geltend gemacht werden kann. Somit muss die Schlussrechnung oder die Rechnung \u00fcber eine abgrenzbare Teilleistung oder eine Anzahlungsrechnung bereits 2025 ausgestellt sein, damit die Investition nicht mehr f\u00fcr die Grenze von \u20ac 2 Mio. z\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ul>\n<figure style=\"border:0px solid rgb(229,231,235); margin:0px 0px 1em; padding:0px; clear:both\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/Beispiel-Vermietung-Luxusimmo.png\" alt=\"Luxusimmobilien 02-26\" \/><\/figure>\n<p><u>Hinweis f\u00fcr die Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten:<\/u> Auch in Wohnungseigentumsobjekten gilt jede ab 2026 angeschaffte\/hergestellte und f\u00fcr Wohnzwecke verwendete Wohnung bei \u00dcberschreiten der Grenze von \u20ac 2 Mio. als Luxusimmobilie, sodass der Wohnungseigentumsgemeinschaft diesbez\u00fcglich kein Vorsteuerabzug f\u00fcr die <strong>Erhaltungs- und Verwaltungskosten<\/strong> zusteht.<\/p>\n<h2>Erh\u00f6hung der Umsatzgrenze f\u00fcr \u201eKalte-H\u00e4nde-Regelung\u201c auf \u20ac 45.000<\/h2>\n<p>F\u00fcr Ums\u00e4tze, die unter die \u201eKalte-H\u00e4nde-Regelung\u201c fallen, ist grunds\u00e4tzlich eine vereinfachte Losungsermittlung durch \u201eKassasturz\u201c erlaubt. Das hei\u00dft, die Bareing\u00e4nge eines Tages werden durch R\u00fcckrechnung aus dem ausgez\u00e4hlten End- und Anfangsbestand ermittelt. F\u00fcr solche Ums\u00e4tze besteht <strong>keine Pflicht zur Registrierkasse<\/strong> und <strong>keine Belegerteilungspflicht<\/strong>. Diese Regelung erfasst:<\/p>\n<ul>\n<li>Ums\u00e4tze im Freien, die von Haus zu Haus oder auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen ausgef\u00fchrt werden,<\/li>\n<li>Ums\u00e4tze in einem Buschenschank,<\/li>\n<li>Ums\u00e4tze in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzh\u00fctten und \u00e4hnliche H\u00fctten,<\/li>\n<li>Ums\u00e4tze in kleinen Kantinen (an maximal 52 Tagen\/Jahr ge\u00f6ffnet) gemeinn\u00fctziger Vereine.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bisher war diese \u201eKalte-H\u00e4nde-Regelung\u201c nur anwendbar, wenn die Ums\u00e4tze pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigem \u20ac 30.000,- nicht \u00fcberstiegen. Mit dem Abg\u00c4G 2025 ist diese <strong>Umsatzgrenze ab 1.1.2026<\/strong> auf <strong>\u20ac 45.000 angehoben<\/strong> worden.<\/p>\n<h2>Beleglotteriegesetz<\/h2>\n<p>Im Parlament wird derzeit \u00fcber einen Initiativantrag f\u00fcr ein Beleglotteriegesetz beraten. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll jeder, der <strong>beim Einkauf einen Beleg einer Registrierkasse<\/strong> erhalten hat, mit diesem Beleg an einer vom Finanzminister ab <strong>1. Oktober 2026<\/strong> veranstalteten Lotterie teilnehmen k\u00f6nnen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt, indem der Teilnehmer \u00fcber die FinanzOnline App am Handy den maschinenlesbaren Code des Kassabons an das BMF \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Sodann sollen in jedem Kalendermonat aus den \u00fcbermittelten Codes 100 Teilnehmer zufallsbasiert als Gewinner ausgew\u00e4hlt werden. In der Auswahl des jeweiligen Kalendermonats werden alle Codes ber\u00fccksichtigt, die im Vormonat ausgestellt und der App \u00fcbermittelt wurden. Als Preis soll pro Gewinner ein Betrag von \u20ac 2.500 gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<h2>Halbierung der Mehrwertsteuer f\u00fcr bestimmte Lebensmittel<\/h2>\n<p>Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, mit dem die <strong>Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel <\/strong><strong>ab 1. Juli 2026 <\/strong>(mehr als) halbiert, n\u00e4mlich auf <strong>4,9 %<\/strong> dauerhaft abgesenkt wird. Diese MwSt-Senkung soll das Budget pro Jahr \u20ac 400 Mio. (f\u00fcr 2026: \u20ac 200 Mio.) kosten. Der Lebensmittelhandel muss die Steuersenkung an die Konsumenten weitergeben. Die Gegenfinanzierung der MwSt-Senkung soll \u00fcber eine Steuer auf <strong>nicht recycelbares Plastik<\/strong> sowie eine <strong>Paketabgabe<\/strong> f\u00fcr Sendungen aus Drittstaaten in die EU erfolgen. Die <strong>exakte Liste an mehrwertsteuer-beg\u00fcnstigten Lebensmitteln<\/strong> wurde im Ministerrat vom 28.1.2026 beschlossen und umfasst folgende Produkte:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Milch, Butter, Joghurt, frische Eier<\/strong><\/li>\n<li><strong>Gem\u00fcse<\/strong>: Kartoffeln, Paradeiser, Speisezwiebel, Knoblauch und Lauch sowie anderes Lauchgem\u00fcse, Kohl, Blumenkohl\/Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten, Salate, Karotten, R\u00fcben und Knollensellerie, Gurken, Bohnen, Erbsen und andere H\u00fclsenfr\u00fcchte; K\u00fcrbis, Auberginen\/Melanzani, Paprika und Spargel;<\/li>\n<li><strong>Gem\u00fcse gefroren<\/strong> (z.B. Erbsen, Spinat);<\/li>\n<li><strong>Obst: <\/strong>\u00c4pfel, Birnen, Quitten frisch, Steinobst frisch (z.B. Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen\/Zwetschken);<\/li>\n<li><strong>Getreide<\/strong> <strong>und Backwaren<\/strong>: Reis, Weizenmehl und Weizengrie\u00df, Nudeln (ohne F\u00fcllung), Brot und Geb\u00e4ck (Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl etc., inklusive glutenfreies Brot);<\/li>\n<li><strong>Speisesalz.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h1><\/p>\n<\/h1>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Juni 2025 haben wir \u00fcber das Betrugsbek\u00e4mpfungsgesetz 2025 berichtet. 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