{"id":4254,"date":"2025-12-09T15:03:00","date_gmt":"2025-12-09T14:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/news\/steuernews\/aktuelle-steuernews\/highlights-aus-dem-abgabeaenderungsgesetz-2025\/"},"modified":"2025-12-09T15:03:00","modified_gmt":"2025-12-09T14:03:00","slug":"highlights-aus-dem-abgabeaenderungsgesetz-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/news\/steuernews\/aktuelle-steuernews\/highlights-aus-dem-abgabeaenderungsgesetz-2025\/","title":{"rendered":"Highlights aus dem Abgabe\u00e4nderungsgesetz 2025"},"content":{"rendered":"<p>Am 18.11.2025 ist die Regierungsvorlage zum Abgaben\u00e4nderungsgesetz im Nationalrat eingelangt. Das Inkrafttreten ist \u00fcberwiegend mit 1.1.2026 geplant. Da dieses Gesetz umfangreiche steuerlichen \u00c4nderungen vorsieht, m\u00f6chten wir Ihnen einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten Eckpunkte der geplanten \u00c4nderungen geben. Die endg\u00fcltige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.<\/p>\n<h2>Einkommensteuer<\/h2>\n<ul>\n<li>Bei der unentgeltlichen \u00dcbertragung einer vermieteten Liegenschaft ist grunds\u00e4tzlich die Abschreibung des Rechtsvorg\u00e4ngers vorgesehen. Geh\u00f6rt die Liegenschaft zum sogenannten <strong>Altverm\u00f6gen<\/strong>, war sie noch nie vermietet und wird sie nach dem 31.12.2013 erstmalig zur Vermietung vorgesehen, sind grunds\u00e4tzlich die <strong>fiktiven Anschaffungskosten<\/strong> im Zeitpunkt des Vermietungsbeginnes als Abschreibungsbasis f\u00fcr die AfA heranzuziehen. In der Praxis l\u00e4sst sich oft schwer nachweisen, ob eine Liegenschaft bereits einmal vermietet war und wie hoch die Abschreibungsbasis des Rechtsvorg\u00e4ngers war. In der bisherigen Verwaltungspraxis wurde daher zugelassen, dass f\u00fcr eine bereits einmal vermietete Liegenschaft trotzdem fiktive Anschaffungskosten anzusetzen sind, wenn zwischen der Aufgabe der Vermietung und der neuerlichen Vermietung mindestens 10 Jahre liegen. In leicht modifizierter Form wird diese Vereinfachung nun f\u00fcr alle ab 2026 beginnenden Vermietungen Gesetz: Einerseits ist es bei unentgeltlich erworbenen Geb\u00e4uden des Altverm\u00f6gens nunmehr <strong>unbeachtlich<\/strong>, wenn der Rechtsvorg\u00e4nger das Geb\u00e4ude in der Zeit <strong>vor dem 1.1.2013 bereits vermietet hat<\/strong>; in einem solchen Fall wird also beim Rechtsnachfolger dennoch von einer erstmaligen Vermietung ausgegangen und damit der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten erm\u00f6glicht. Andererseits wird nunmehr die Heranziehung der fiktiven Anschaffungskosten f\u00fcr die AfA als <strong>Wahlrecht<\/strong><br \/>\nausgestaltet. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die fiktiven Anschaffungskosten erf\u00fcllt, waren diese fiktiven Anschaffungskosten bisher zwingend als AfA-Basis anzusetzen. Nunmehr werden sie nur <strong>auf Antrag<\/strong> des Vermieters herangezogen. Der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten bringt n\u00e4mlich nicht nur einen Vorteil (h\u00f6here AfA-Betr\u00e4ge), sondern auch einen Nachteil (n\u00e4mlich beim sp\u00e4teren Verkauf des Grundst\u00fccks eine h\u00f6here ImmoESt). Daher soll nunmehr der Vermieter bei der erstmaligen Vermietung w\u00e4hlen k\u00f6nnen, ob er die Abschreibung des Rechtsvorg\u00e4ngers fortsetzt oder die AfA von den fiktiven Anschaffungskosten beim (neuerlichen) Vermietungsbeginn ansetzt. <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Erg\u00e4nzend wird nunmehr f\u00fcr die zwischen 2013 und 2025 bereits begonnenen Vermietungen gesetzlich die bisherige Verwaltungspraxis festgeschrieben, dass eine \u201eerstmalige Vermietung\u201c auch angenommen werden kann, wenn zwischen der Beendigung der Vermietung durch den Rechtsvorg\u00e4nger (bei der unentgeltlichen \u00dcbertragung des Geb\u00e4udes) und dem Beginn der neuerlichen Vermietung durch den nunmehrigen Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren liegt. Auch f\u00fcr diese Vermietungen sind die fiktiven Anschaffungskosten nicht mehr zwingend, sondern k\u00f6nnen vom Vermieter \u2013 bei Erf\u00fcllung der Voraussetzungen \u2013 gew\u00e4hlt werden. <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Bei <strong>Wohngeb\u00e4uden<\/strong><br \/>\ndie nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2027 fertiggestellt werden, kann die <strong>erweiterte beschleunigte Abschreibung<\/strong><br \/>\ngeltend gemacht werden. Wir d\u00fcrfen dazu im Detail auf unsere Ausgabe 5\/2025 (Steuersparcheckliste) verweisen. <strong>Neu<\/strong><br \/>\ndazu ist, dass jetzt im Gesetz ausdr\u00fccklich die bisherige Verwaltungspraxis festgeschrieben wird, wonach die <strong>M\u00f6glichkeit, diese beschleunigte Geb\u00e4ude-AfA geltend zu machen, objektbezogen zu verstehen ist<\/strong>. Daher steht sie pro Geb\u00e4ude nur einmal zu. Das bedeutet, dass nach einer Liegenschaftstransaktion der Erwerber nicht mehr Anspruch auf eine erweiterte beschleunigte Abschreibung hat, wenn der Ver\u00e4u\u00dferer die Liegenschaft bereits zur Erzielung von Eink\u00fcnften genutzt hat und die erweiterte beschleunigte Abschreibung in Anspruch genommen hat.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Depot\u00fcbertragungen<\/strong> von einem Depot auf ein anderes Depot eines Steuerpflichtigen bei einer anderen depotf\u00fchrenden Stelle werden grunds\u00e4tzlich als steuerpflichtiger Ver\u00e4u\u00dferungstatbestand gesehen. Dies gilt sowohl f\u00fcr Depot\u00fcbertr\u00e4ge im Inland als auch im Ausland. Um keine Besteuerung auszul\u00f6sen, gibt es diverse Ausnahmetatbest\u00e4nde. Die Ausnahme f\u00fcr die \u00dcbertragung von Depots im Ausland ins Inland war bislang de facto unm\u00f6glich anzuwenden, da ausl\u00e4ndische depotf\u00fchrende Stellen keine Anschaffungskosten nach \u00f6sterreichischem Steuerrecht an die neue inl\u00e4ndische depotf\u00fchrende Stelle bekanntgeben konnten. Deshalb wird nun f\u00fcr \u00dcbertragung von Depots im Ausland ins Inland vereinfachend eingef\u00fchrt: Wenn der Steuerpflichtige <strong>innerhalb eines Monats dem Finanzamt die steuerlichen Anschaffungskosten, die \u00fcbertragenen Wirtschaftsg\u00fcter und die depotf\u00fchrende Stelle im Inland bekanntgibt, bleibt dieser Vorgang steuerneutral. <\/strong>Diese Vereinfachung gilt f\u00fcr Depot\u00fcbertragungen ab dem 30.6.2026. Weist der Steuerpflichtige der neuen depotf\u00fchrenden Stelle die Anschaffungskosten nicht nach, werden diese pauschal festgesetzt.<\/li>\n<li><strong>Im Gesetz wird nunmehr ausdr\u00fccklich festgehalten:\u00a0<\/strong>\u00a0Bei Renten aus Personen-Risikoversicherungen (insbesondere Unfall-, Invalidit\u00e4ts-, Ablebens- oder Berufsunf\u00e4higkeitsversicherungen) ist als Gegenwert der kapitalisierte Wert der wiederkehrenden Bez\u00fcge (im Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles) anzusetzen. Das bedeutet: Erst wenn der kapitalisierte Wert der Rente von der Summe der tats\u00e4chlichen Rentenzahlung \u00fcberstiegen wird, tritt Steuerpflicht ein. Es ist somit v\u00f6llig unerheblich, wie viel der Versicherungsnehmer w\u00e4hrend der Ansparphase an Pr\u00e4mien bezahlt hat. Wird etwa ein Versicherungsvertrag f\u00fcr eine lebenslange Unfallrente abgeschlossen und tritt der Versicherungsfall schon ein, wenn zum Beispiel erst eine Versicherungsrate bezahlt wurde, so wird dennoch die Rente auf den Zeitpunkt des Eintritts des Unfalls kapitalisiert und besteht eine Steuerpflicht erst dann, wenn die Summe der laufend bezogenen Unfallrenten diesen kapitalisierten Betrag \u00fcbersteigt. <\/li>\n<\/ul>\n<h2>Umsatzsteuer<\/h2>\n<ul>\n<li>Aufgrund der europ\u00e4ischen Rechtsprechung wurde die sogenannte <strong>Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung<\/strong> im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Endverbrauchern aufgelockert. Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer f\u00e4lschlich ausgewiesen und wird diese Rechnung nicht korrigiert, wird die Umsatzsteuer weiterhin aufgrund des Ausweises geschuldet, wenn die Rechnung an einen Unternehmer gerichtet ist. Dies unabh\u00e4ngig davon, ob der empfangende Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, also etwa auch dann, wenn der empfangende Unternehmer die Leistung f\u00fcr seinen Privatbereich erwirbt. Ist der Rechnungsempf\u00e4nger hingegen (ausschlie\u00dflich) Verbraucher, so f\u00fchrt der falsche Ausweis nicht zu einer Umsatzsteuerschuld.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Sonstige Steuergesetze<\/h2>\n<ul>\n<li>F\u00fcr bestimmte Grunderwerbsteuer-Tatbest\u00e4nde (insbesondere unentgeltliche Erwerbe, Anteilsvereinigung, Umgr\u00fcndungen) konnte bisher die <strong>Grunderwerbsteuer in Raten<\/strong> entrichtet werden. Mit dem Abgaben\u00e4nderungsgesetz wird diese M\u00f6glichkeit ersatzlos <strong>gestrichen<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Werden innerhalb von sieben Jahren mindestens 75 % der Anteile an einer Gesellschaft auf einen neuen Gesellschafter \u00fcbertragen, erf\u00fcllt dies zumeist sowohl den Grunderwerbsteuer-Tatbestand \u201eGesellschafterwechsel\u201c als auch (subsidi\u00e4r) den Grunderwerbsteuer-Tatbestand \u201eAnteilsvereinigung\u201c. Schuldnerin der GrESt war bisher die Gesellschaft. Nunmehr soll gelten: Werden durch einen Vorgang 75 % der Anteile an einer Gesellschaft in der Hand einer Person vereinigt, soll stets <strong>diese Person auch Steuerschuldner der GrESt<\/strong> sein. Wird hingegen ein Gesellschafterwechsel f\u00fcr zumindest 75 % der Anteile verwirklicht, ohne dass eine einzige Person mindestens 75 % der Anteile in ihrer Hand vereinigt, soll die Gesellschaft Steuerschuldner bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die Grenze f\u00fcr die <strong>Zust\u00e4ndigkeit des Finanzamtes f\u00fcr Gro\u00dfbetriebe<\/strong> wird von \u20ac 10 Mio. ab 1.1.2026 auf \u20ac 12,5 Mio. erh\u00f6ht.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>In Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht (BFG) ist es fortan m\u00f6glich, Barauslagen, wie insbesondere <strong>Kosten f\u00fcr die Beiziehung von Sachverst\u00e4ndigen<\/strong>, von einer Partei einzufordern, wenn diese durch die Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten verursacht wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>F\u00fcr das Beschwerdeverfahren vor dem BFG bekommt auch das Finanzamt das Recht, eine <strong>m\u00fcndliche Verhandlung zu beantragen<\/strong>. Diesen Antrag muss das Finanzamt im Vorlagebericht stellen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Eine Ausweitung der <strong>Tabaksteuer sowie des Tabakmonopols auf Nikotinbeutel und Liquids<\/strong> f\u00fcr  elektronische Zigaretten soll mit 1.4.2026 in Kraft treten.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im November ist die Regierungsvorlage zum Abgaben\u00e4nderungsgesetz im Nationalrat eingelangt, das \u00fcberwiegend ab 1.1.2026 umfangreiche steuerliche \u00c4nderungen vorsieht.<\/p>\n","protected":false},"author":0,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"yes","_seopress_robots_follow":"","_seopress_robots_imageindex":"","_seopress_robots_snippet":"","_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_robots_breadcrumbs":"","_seopress_robots_freeze_modified_date":"","_seopress_robots_custom_modified_date":"","_seopress_robots_canonical":"","_seopress_social_fb_title":"","_seopress_social_fb_desc":"","_seopress_social_fb_img":"","_seopress_social_fb_img_attachment_id":0,"_seopress_social_fb_img_width":0,"_seopress_social_fb_img_height":0,"_seopress_social_twitter_title":"","_seopress_social_twitter_desc":"","_seopress_social_twitter_img":"","_seopress_social_twitter_img_attachment_id":0,"_seopress_social_twitter_img_width":0,"_seopress_social_twitter_img_height":0,"_seopress_redirections_value":"","_seopress_redirections_enabled":"","_seopress_redirections_enabled_regex":"","_seopress_redirections_logged_status":"","_seopress_redirections_param":"","_seopress_redirections_type":0,"_seopress_analysis_target_kw":"","_hfp_anstellungsart":"","_hfp_eintrittsdatum":"","_hfp_einleitung":"","_hfp_schulungsort":"","_hfp_schulungsdauer":"","_hfp_datum":"","_hfp_header_subtitel":"","_hfp_icon":"","_hfp_beschreibung":"","_hfp_link_text":"","_hfp_link_extern":"","footnotes":""},"categories":[85],"tags":[],"class_list":["post-4254","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelle-steuernews"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4254","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4254"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4254\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4254"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4254"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hfp.cin-consult.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4254"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}