Zum Inhalt springen
EU-Recht

EuGH eliminiert Sicherheitsleistung und Zahlungsstopp

Bisher konnte einem inländischen Auftraggeber von der zuständigen Behörde ein Zahlungsstopp gegenüber seinem ausländischen Subunternehmer und der Erlag einer Sicherheitsleistung bei der Behörde aufgetragen werden, wenn der begründete Verdacht bestand, dass der ausländische Subunternehmer bestimmte Verwaltungsübertretungen in Sachen Lohn- und Sozialdumping begangen hatte und Gründe für die Annahme vorlagen, dass die Strafverfolgung oder der Strafvollzug unmöglich oder wesentlich erschwert sein würde.

Dieser Regelung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nunmehr eine Absage erteilt, da eine in Österreich vom Auftraggeber zu zahlende Sicherheit für ausländische Dienstleister gegen EU-Recht verstößt. Derartige nationale Maßnahmen würden über das hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele des Arbeitnehmerschutzes sowie der Bekämpfung von Betrug, insbesondere Sozialbetrug, und der Verhinderung von Missbräuchen erforderlich sei.

Kontakt

Felder mit * sind Pflichtfelder. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website ist auf wpml.org als Entwicklungsseite registriert. Wechseln Sie zu einem Produktions-Website-Schlüssel, um remove this banner.