Die Anmeldung erfolgt auf der gesicherten Seite unseres Portalanbieters RZL.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Zum besseren Verständnis der richtungsweisenden Entscheidung des EuGH zur Frage, ob und in welcher Konstellation bei Gesellschafterwechsel und bei Anteilsvereinigung von Immobiliengesellschaften Grunderwerbsteuer anfällt, möchten wir zunächst etwas weiter ausholen und dann auf die Auswirkungen auf die österreichische Grunderwerbsteuer eingehen.
Damit Sie keine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine für September 2026
Das bisher in Wien gültige Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz wurde Anfang des Jahres aufgehoben, womit die darin geregelten Befreiungen enden.
Nach dem Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 soll ein attraktives Modell für das Arbeiten im Alter eingeführt werden, um die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Dazu liegt nun der Ministerialentwurf eines Gesetzes vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.
Aufgrund der steigenden Popularität von Start-Up Unternehmen und der mangelhaften Flexibilität des derzeitigen Gesellschaftsrechts hat der Gesetzgeber eine Start-Up-Offensive für das Gesell-schaftsrecht angekündigt. Darunter fällt zB die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, die Her-absetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sowie steuerlich attraktive Mitarbeitergewinnbetei-ligungen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Bei einem betrieblich veranlassten Darlehen einer Gesellschaft an ihre Schwesterngesellschaft liegt dem Grunde nach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Als verdeckte Gewinnausschüttung sind aber nicht verrechnete Zinsen zu beurteilen.
Über die Gewährung einer COVID-19-Förderung entscheidet die COFAG, eine Gesellschaft des Staates Österreich. Die Vergabe dieser Förderungen erfolgt jedoch nicht in hoheitlicher Form durch Bescheid, sondern es kommt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der COFAG und dem Förderwerber zustande.