Welche Ausgaben können bei der Veranlagung abgezogen werden?
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung lohnt es sich, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu nutzen.
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Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung lohnt es sich, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu nutzen.
Das Finanzamt erlässt einen Steuerbescheid, in welchem das Einkommen eines abgelaufenen Jahres erfasst und die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet wird.
Damit sich Mehrarbeit wieder lohnt, gelten seit 1.1.2026 neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge und das Feiertagsarbeitsentgelt.
Die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im Unternehmensbereich hängt wesentlich vom Umfang der betrieblichen Nutzung sowie von der ordnungsgemäßen Dokumentation der Fahrten ab. Bei einer überwiegend privaten Nutzung sind klare Regelungen zum Kilometergeld zu beachten. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist der Privatanteil nachzuweisen.
Die Bundesregierung hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel angekündigt. Ab 1.7.2026 wird die Mehrwertsteuer auf zentrale Produkte des täglichen Bedarfs auf 4,9% gesenkt.
Mit der aktuellen Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) hat das Finanzministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) reagiert.
Im Juni 2025 haben wir über das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 berichtet. Ab 2026 gilt für die Vermietung von „Luxusimmobilien" eine unechte Umsatzsteuerbefreiung – der Vorsteuerabzug entfällt somit.
Gerade im Februar sind zahlreiche Jahresmeldungen fällig. Damit Sie nicht doch eine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für Februar und März 2026.
Im November ist die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz im Nationalrat eingelangt, das überwiegend ab 1.1.2026 umfangreiche steuerliche Änderungen vorsieht.
Im Ministerrat wurde das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz verabschiedet, das als Mietpreisbremse vertragliche Wertsicherungsklauseln stark beschränkt und die Valorisierung gesetzlicher Preiserhöhungen begrenzt.