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Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten aus der Anschaffung oder Errichtung eines Gebäudes ist bereits vor Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes zulässig, sofern das gegenständliche Objekt zukünftig tatsächlich bzw. aus umsatzsteuerlicher Sicht mit Umsatzsteuer vermietet wird. Die Absicht, Einkünfte aus der Vermietung zu erzielen, muss klar nach außen in Erscheinung treten.

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In dieser Rubrik berichten wir in aller Kürze über Änderungen zum Krypto-Meldepflichtgesetz, die valorisierte Zuständigkeitsgrenze des Finanzamts für Großbetriebe, zur Forschungsprämien-Verordnung und über die Spritpreisbremse.

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