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Energiekostenpauschale für Unternehmen – Einreichung ist ab sofort möglich!

Energiekostenpauschale für Kleinst-/Kleinunternehmer:innen - Einreichung jetzt möglich!

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie unter:
https://www.energiekostenpauschale.at

Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP

Das brauchen Sie für Ihren Antrag:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE
  • Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)

Die Unternehmer brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto.

FAQ´s zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Ihre HFP Steuerberater:innen

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