ÖGK-Beiträge 2020 | Stundungs-Erleichterungen wurden verlängert und ausgeweitet
Für Dienstgeber, die von der "Schließungsverordnung" oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind bzw. waren, erfolgte eine automatische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 - diese Erleichterung wurde nun verlängert.