Aufwandsentschädigungen für Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Die Anmeldung erfolgt auf der gesicherten Seite unseres Portalanbieters RZL.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um das 1. und 2. Quartal 2021 verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.
Betriebliche Erfinder können die in der Entwicklungsphase entstehenden Verluste ohne Beschränkungen mit anderen Einkünften verrechnen, sodass eine steueroptimale Verlustverwertung erfolgen kann.
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.
Unternehmer haben unter gewissen Umständen jährliche Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit Honoraren und Vergütungen, die sie an selbständig tätige Dritte bezahlt haben, sowie für bestimmte Zahlungen ins Ausland zu beachten. Die dafür notwendigen Meldungen für das Jahr 2020 sind bis spätestens Ende Februar 2021 vorzunehmen.
Im Unterschied zu herkömmlichen PKW bestanden für im Unternehmen genutzte Elektro-Autos bereits bisher zahlreiche steuerliche Begünstigungen und Förderungen. In den vergangenen Monaten wurden die steuerlichen Begünstigungen noch erweitert.
Rechtzeitig vor dem Jahresende ist es ratsam nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Folgende Steuertipps speziell für „Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ sollen bei der Optimierung des steuerlichen Einkommens für das Jahr 2020 helfen.
Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor.
Den Unternehmenswert des eigenen Betriebes zu kennen stärkt die Verhandlungsmacht und kann in Gesprächen mit Banken und weiteren Fremdkapitalgebern ein großer Vorteil sein.