Ärzte: Dienstleistungen oder Waren aus dem EU-Ausland
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen, die ein Arzt erhält, kann es zu umsatzsteuerlichen Pflichten kommen.
Die Anmeldung erfolgt auf der gesicherten Seite unseres Portalanbieters RZL.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen, die ein Arzt erhält, kann es zu umsatzsteuerlichen Pflichten kommen.
Gastronomiebetriebe gehören ua zu den wirtschaftlich Hauptbetroffenen der Coronakrise. Da uns diese Pandemie wohl noch länger beschäftigen wird, ist es sinnvoll, optimale und coronataugliche Bedingungen in der Gastromie zu schaffen. Mit der Gastgärtenoffensive unterstützt die Bundesregierung Wirtinnen und Wirte bei Investitionen betreffend Erweiterung, Um- oder Neugestaltung von Gastgärten.
Seit 19.4.2021 können Anträge für den Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter über die Agrarmarkt Austria gestellt werden.
Mit 15. April ist die neue Richtlinie zum Härtefall-Fonds in Kraft getreten. Selbständige haben damit die Möglichkeit für 15 statt bisher 12 Betrachtungszeiträume Unterstützung zu beantragen. Neben dem Comeback-Bonus wird ein Zusatzbonus in der Höhe von € 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt.
Für die staatlichen COVID-19-Unterstützungen gibt es laufend Neuerungen, wir wollen Sie mit diesem Update über den aktuellen Stand betreffend Ausfallsbonus informieren.
Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den Lockdowns betroffen waren.
Die derzeitige COVID-19-Krise trifft die heimische Wirtschaft mit voller Härte. Die EU-Kommission hat mittlerweile die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss II auf € 1,8 Mio. und den Verlustersatz auf € 10 Mio. erhöht.
Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.
Betriebliche Erfinder können die in der Entwicklungsphase entstehenden Verluste ohne Beschränkungen mit anderen Einkünften verrechnen, sodass eine steueroptimale Verlustverwertung erfolgen kann.
Die für die Erstattung von inländischen Vorsteuern an ausländische Unternehmer relevante Verordnung wurde in einigen Punkten geändert. Unter anderem kommt es bei Vorsteuern aus Kraftstoffen zu Einschränkungen bei der Vorsteuer-Erstattung.