EU-Lieferungen an „Private“
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an "Private" bzw. Schwellerwerber.
Die Anmeldung erfolgt auf der gesicherten Seite unseres Portalanbieters RZL.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an "Private" bzw. Schwellerwerber.
Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.
Mit dem EU-Meldepflichtgesetz wurde eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie den EU-weiten automatischen Informationsaustausch über derartige Gestaltungen festgelegt.
Um trotz des COVID-19 bedingten Entfalls von Trainings und Wettkämpfen eine steuerfreie Auszahlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler zu ermöglichen, wurde eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen.
Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor.
Für die vor wenigen Tagen präsentierten weiteren Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen der Bundesregierung liegen nun die Begutachtungsentwürfe für das neue Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz vor. Wir wollen Ihnen hier die geplanten Vorhaben erläutern.
Die Fixkostenzuschuss-Richtlinie vom 25.5.2020 wurde nun veröffentlicht. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen zur Antragstellung für diesen Zuschuss zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen.
Durch den Härtefall-Fonds sollen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Corona-Krise Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen.
Für Dienstgeber, die von der "Schließungsverordnung" oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind bzw. waren, erfolgte eine automatische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 - diese Erleichterung wurde nun verlängert.
Neue Kurzarbeitsbegehren müssen ab 1. Juni grundsätzlich immer vor Beginn des betreffenden Kurzarbeitszeitraums eingereicht werden und es gibt eine neue Sozialpartnervereinbarung.