Ausfallsbonus für Zimmervermieter und Wein-, Most- und Almausschank
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.
Die Anmeldung erfolgt auf der gesicherten Seite unseres Portalanbieters RZL.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Aufgrund des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes besteht eine bis 31.12.2022 befristete Umsatzsteuerbefreiung für COVID-19-Tests (COVID-19-In-vitro-Diagnostika) und COVID-19- Impfstoffe.
Vor kurzem hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.
Es gibt steuerlich zwei Möglichkeiten, Vermögen aufgrund des Gesellschafterverhältnisses von einer Kapitalgesellschaft auf die Gesellschafter zu übertragen. Einerseits die kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung und andererseits die kapitalertragsteuerfreie Einlagenrückzahlung.
Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.
Seit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer. Erfasst von der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge.
Eine Teilwertabschreibung wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In einem aktuellen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) eine für den Steuerpflichtigen durchaus positive Entscheidung getroffen.
Für Betriebe, die unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten, oder für Beteiligung, bei denen das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, kann ein Verlustabzug ausgeschlossen werden.
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden. Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet.