Fixkostenzuschuss Phase II
Im September 2020 startet die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die Richtlinie wurde bereits auf der BMF-Homepage veröffentlicht, muss jedoch noch von der EU Kommission genehmigt werden.
Die Anmeldung erfolgt auf der gesicherten Seite unseres Portalanbieters RZL.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Im September 2020 startet die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die Richtlinie wurde bereits auf der BMF-Homepage veröffentlicht, muss jedoch noch von der EU Kommission genehmigt werden.
Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken, sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.
Die Corona-Krise hat auch bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu massiven wirtschaftlichen Einbußen geführt. Aus diesem Grund wollen wir nochmals an den Unterstützungsfonds für Nonprofit-Organisationen (NPO) erinnern, der NPOs mit Zuschüssen bei der Bewältigung der COVID-19-Krise helfen soll.
Auch die Verwendung von im Ausland zugelassenen PKW in Österreich kann zu einer NoVA-Pflicht führen.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass auch Verluste aus einer Grundstücksveräußerung, die sich aufgrund einer teilweisen Rücküberweisung des Veräußerungserlöses wegen Mängel im Verkaufsobjekt ergeben, unter Umständen im Folgejahr berücksichtigt werden können.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind nicht steuerpflichtig.
Mieterinvestitionen, die über bloße Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen, sind Aufwendungen für Zu- und Umbauten an gemieteten Liegenschaften, die zum eigenen Vorteil des Mieters vorgenommen werden.
Sollten Sie beim Kauf von Gebäuden oder im Rahmen von Gebäude-Großreparaturen Vorsteuern geltend gemacht haben, sind die Vorsteuerbeträge entsprechend zu korrigieren, wenn sich die unternehmerische Nutzung des Gebäudes ändert.
Hat der Leistungsempfänger Kenntnis vom Umsatzsteuerbetrug des leistenden Unternehmers, droht nicht nur der Verlust des Vorsteuerabzuges, sondern auch die Geltendmachung als Betriebsausgabe.
Sollte für die Vergangenheit aus steuerlicher Sicht ein Korrekturbedarf bestehen, sollte eine dafür notwendige Selbstanzeige so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ankündigung einer Prüfung durch das Finanzamt erstattet werden, um die Festsetzung einer zusätzlichen Abgabenerhöhung zu vermeiden.